Unter haushaltnahen Dienstleistungen versteht der Gesetzgeber alle Arten von Dienstleistungen die in einem Haushalt (Haus oder Wohnung) selbst erbracht werden können, ohne dass spezielle Kenntnisse oder Fähigkeiten erforderlich sind. Typisch sind z.B. Putzen, Wände streichen, kleinere Reparaturen, Gartenarbeiten, etc. Wenn Sie diese Dienstleistungen durch ein steuerpflichtiges Unternehmen ausfühern lassen, können Sie 20% der Arbeitskosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 € pro Jahr steuerlich geltend machen (Steuerermäßigung).
Daneben können auch haushaltsnahen Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in einem privaten Haushalt geltend gemacht werden. Hierbei sind auch Arbeiten eingeschlossen die vom Laien nicht ausgeführt werden können. Arbeitskosten sind Arbeitslöhne, Maschinenmieten, Fahrtkosten usw., nicht jedoch Materialkosten.
Beispiele:
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