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Renovierung / Umbau
Bis zum Jahresende 2011 muss die oberste Geschossdecke auch im Altbau gedämmt sein

Dächer oder die oberste Geschossdecken müssen bis Ende diesen Jahres auch in Altbauten gedämmt werden. Dies wurde der Energieeinsparverordnung (EnEV) gesetzlich geregelt. Doch viele Hausbesitzer wissen darüber noch nicht Bescheid und so entweicht in vielen Häusern weiterhin wertvolle Heizenergie ungehindert über das ungedämmte Dach - obwohl sich die Dachdämmung finanziell schnell bezahlt machen kann. Etwa 30 Prozent könnten in älteren ungedämmten Wohnhäusern eingespart werden.

Wenn Sie eine Dachbodendämmung in Leonberg, bei Stuttgart, Rutesheim, Renningen oder Flacht in Erwägung ziehen, sprechen Sie mit uns.

geschrieben am 30.09.2011 um 17:36 Uhr.